Der idealtypische Prozess von Kontaktaufnahme, Planung und Prozess (in den Bedarfsfällen Beratung, Therapie, Diagnostik, Supervision, Coaching, Training):
Der Erstkontakt erfolgt üblicherweise telefonisch oder per email und beinhaltet neben der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch die Grobabklärung der Interventionsform (kurzfristige Beratung vs. längerfristige andere Interventionsformen). Bereits ab diesem Zeitpunkt unterliegt meine psychologische Tätigkeit der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Im Erstgespräch in meiner Praxis vor Ort (die erste Einheit inklusive Erstgespräch dauert etwa 90 Minuten) geht es um persönliches Kennenlernen, Abklärung von Organisatorischem und Arbeitsbedingungen sowie eine Kurzexploration (Grobdarstellung von Problemsituation und Umfeld durch den/die KlientInnen). Im Falle eines reinen Beratungsbedarfs ist dieses Gespräch gleichsam die erste Beratungseinheit. Falls notwendig, werden anschließend weitere Termine vereinbart.
Bei einem längerfristigen Begleitungsbedarf wird anschließend beiderseits die Entscheidung getroffen, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen kann und soll. Im Falle eines bereits feststehenden Supervisions- und Coaching-Bedarfs beginnt nach dieser Entscheidung der eigentliche Arbeitsprozess.
Speziell im Falle eines längerfristigen Begleitungsbedarfs sind im Weiteren in einer oder mehreren Einheiten (je nach Bedarf) detaillierte Explorationsgespräche sowie ggf. diagnostische Maßnahmen notwendig. Anschließend erfolgen die genaue Festlegung von Zielen, die Entscheidung über bzw. die Planung der geeingnete(n) Interventionsform(en) und deren Dauer (Therapie, Diagnostik-Befundung-Ergebnisrückmeldung, Coaching, Training). Ggf. wird ein sog. "Behandlungsvertrag" erstellt.
Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, gilt dieser als verbindlich und das vereinbarte Honorar wird fällig. Es gibt jedoch vielerlei Motivationen, einen vereinbarten Termin nicht einhalten zu können oder auch zu wollen. Akzeptabel sind diese – welche auch immer es sein mögen – jedoch nur dann, wenn eine rechtzeitige Absage erfolgt.
Regelungen zur Nicht-Einhaltung von Terminen:
Vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, sind bis spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch oder schriftlich (per email oder sms) abzusagen, sodass kein Honorar anfällt. Erfolgt die Absage später und bis 2 Stunden zuvor, verrechne ich 50 % des Honorars. Wird der Termin ohne Absage nicht eingehalten (Nicht-Erscheinen) oder erst innerhalb der 2 Stunden zuvor abgesagt, ist der volle Honorarbetrag fällig.